Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 4 L 1263/10

Tenor

1. Die Anträge werden abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 100.000,00 Euro festgesetzt.


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