Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 4687/10

Tenor

Es wird festgestellt, dass der ablehnende Bescheid des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen vom 30.06.2010 rechtswidrig war.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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