Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 5991/10.PVB

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Beteiligten zu 1) vom 16.-19.03.2009, für die Gruppe der Soldaten ein listenübergreifendes Nachrücken zuzulassen, rechtswidrig ist. Dem Beteiligten zu 1) wird untersagt, ein listenübergreifendes Nachrücken von Ersatzmitgliedern zukünftig zuzulassen.


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