Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 27 K 233/09

Tenor

Soweit die Parteien das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger mit Ausnahme der Kosten, die durch die Verweisung des Rechtsstreits entstanden sind.


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