Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 82/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht

das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des

zu vollstreckenden Betrages leistet.


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