Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 1 L 900/12

Tenor

  • 1 Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Antragstellerin ihren Antrag zurückgenommen hat.Im Übrigen wird der Antrag der Antragstellerin abgelehnt.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.500 Euro festgesetzt.


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