Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 3717/12

Tenor

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26.4.2012 verurteilt, die dienstliche Beurteilung des Polizeipräsidiums L.    vom 13.12.2011 aufzuheben und den Kläger erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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