Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 1809/13

Tenor

Die Entlassungsverfügung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln vom 15.02.2013 wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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