Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 1195/13

Tenor

1.

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Antrag zurückgenommen worden ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.


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