Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 2029/12

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, den Kläger im Wege des Schadensersatzes in jedweder beamtenrechtlicher Hinsicht so zu stellen, als sei er zum 21. 06. 2011 in die Besoldungsgruppe A 11 BBesO befördert worden.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


1 2345678910111213141516171819202122232425262728293031323334353637383940414243

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen