Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 3 L 1108/13

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

                Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

           2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.


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