Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 5797/12

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 03.09.2012 verurteilt, die Beurteilungen vom 23.05.2011 und 09.07.2012 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.


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