Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1815/13

Tenor

1.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 7331/13 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners vom 16. Oktober 2013 (Az. 00/00/00/00000/0) für die Errichtung eines Lagerplatzes (1. Nachtrag: Standortänderung der Container und Materialboxen) auf dem Grundstück E.-----straße 00 in C.            (Gemarkung C.            , Flur 0, Flurstück 0000) wird angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner zu zwei Dritteln und die Antragsteller - letztere als Gesamtschuldner - zu einem Drittel. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 3472/12
14. Januar 2014
2 K 3472/12 14. Januar 2014
Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 3951/12
14. Januar 2014
2 K 3951/12 14. Januar 2014

Referenzen