Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 33 K 1514/13.PVB

Tenor

Soweit die Verfahrensbeteiligten das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 1.859,45 € festgesetzt.


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