Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 23 L 371/14

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

2. Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt.


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