Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 12 L 586/14

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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