Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1134/14

Tenor

  • 1. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  • 2. Der Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage 2 K 3291/14 gegen den Gebührenbescheid der Antragsgegnerin vom 14. Mai 2014 anzuordnen, wird abgelehnt.

          Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 3. Der Streitwert wird auf 109,25 Euro festgesetzt.


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