Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 4 L 654/14

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die diese jeweils selbst tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 3.750,00 Euro festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 5603/13
8. April 2015
10 K 5603/13 8. April 2015

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