Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 K 5603/13

Tenor

Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 16.10.2014 wird  dahingehend geändert, dass die von dem Kläger an die Beklagte zu erstattenden Kosten auf 58,60 EUR festgesetzt werden.

Die Kosten des Erinnerungsverfahrens trägt der Kläger; Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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