Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 376/14

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen