Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 1476/14

Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

    Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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