Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 1385/14

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der am 23.05.2014 erhobenen Klage– 20 K 2919/14 - gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 24.04.2014 wird wiederhergestellt.

    Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt


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