Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1442/14

Tenor

  • 1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin Einsicht in das Schreiben (E-Mail) der Referatsleiterin 0 X 0 vom 11.11.2013 an die Leiterin des Personalreferates der Antragsgegnerin zu gewähren.

           Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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