Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 5675/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern als Gesamtschuldner auferlegt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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