Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 13 K 2386/14

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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Zitiert von

Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 12 BV 25.731
30. Juli 2025
12 BV 25.731 30. Juli 2025

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