Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 7779/13

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die Verfügung vom 02.04.2013 aufzuheben und der Klägerin ein ihrem statusrechtlichen Amt einer Gemeindehauptsekretärin der Besoldungsgruppe A 8 angemessenes Amt im funktionellen Sinne zu übertragen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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