Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 7 K 4475/13

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des BfArM vom 10.08.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.06.2013 verpflichtet, den Zulassungsverlängerungsbescheid hinsichtlich der Bezeichnung „O.        N.      250 mg Tablette“ in „E.        für Frauen bei Menstruationsbeschwerden mit O.        “ zu ändern.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstreckbar.


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