Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 2151/15

Tenor

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Übertragung der Stelle der Sachgebietsleitung im G. auf den Beigeladenen vorläufig rückgängig zu machen und die Stelle der Sachgebietsleitung im G. nicht auf den Beigeladenen zu übertragen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.


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