Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 2651/15

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die aktuell beim Leiter der JVA S.         zur Verfügung stehende Beförderungsplanstelle der Besoldungsgruppe A 9 „Betriebsinspektor im Werkdienst“ nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 10.000,00 € festgesetzt


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen