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LBG § 20

Gesetz über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung

(1) Ist das Eigentum an einem Grundstück Gegenstand der Enteignung, so entscheidet die Enteignungsbehörde darüber, ob an dem Grundstück bestehende dingliche Rechte und Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen oder die Benutzung des Grundstücks beschränken, aufrechterhalten werden. Rechte, die zum Erwerb des Grundstücks berechtigen, werden nicht aufrechterhalten.

(2) Soweit Rechte der in Absatz 1 genannten Art erlöschen, sind gesondert zu entschädigen

1.
Altenteilsberechtigte sowie die Inhaber von Dienstbarkeiten,
2.
Inhaber von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen, wenn der Berechtigte im Besitz des Grundstücks ist.

(3) Bei der Enteignung eines Grundstücks haben Entschädigungsberechtigte, die nicht gesondert entschädigt werden, Anspruch auf Ersatz des Wertes ihres Rechtes aus der Geldentschädigung für das Eigentum an dem Grundstück, soweit sich ihr Recht auf dieses erstreckt. Das gilt entsprechend für die Geldentschädigungen, die für den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust in anderen Fällen oder für Wertminderungen des Restbesitzes nach § 19 Nr. 2 festgesetzt werden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (4. Senat) - OVG 4 S 36/25
31. März 2026
OVG 4 S 36/25 31. März 2026
Beschluss vom Verwaltungsgericht Schwerin (1. Kammer) - 1 B 3723/25 SN
3. Dezember 2025
1 B 3723/25 SN 3. Dezember 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Schwerin (1. Kammer) - 1 B 3683/25 SN
28. November 2025
1 B 3683/25 SN 28. November 2025
Beschluss vom Verwaltungsgericht Schwerin (1. Kammer) - 1 B 1905/24 SN
16. Oktober 2024
1 B 1905/24 SN 16. Oktober 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Karlsruhe (12. Kammer) - 12 K 4432/22
25. Juni 2024
12 K 4432/22 25. Juni 2024
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4. Senat) - 4 S 139/24
27. Mai 2024
4 S 139/24 27. Mai 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 3 L 2407/23
21. Februar 2024
3 L 2407/23 21. Februar 2024
Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 3 L 1901/23
31. Oktober 2023
3 L 1901/23 31. Oktober 2023
Beschluss vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (4. Senat) - 4 S 1688/22
3. März 2023
4 S 1688/22 3. März 2023
Beschluss vom Verwaltungsgericht Stuttgart (22. Kammer) - PL 22 K 4902/20
1. Februar 2023
PL 22 K 4902/20 1. Februar 2023