Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 3701/15

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. 04. 2015 und des Widerspruchsbescheides vom 22. 05. 2015 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Gewährung von Altersteilzeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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