Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 783/16

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind - trägt die Antragstellerin.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 19.000,00 € festgesetzt.


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