Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 22 L 746/16

Tenor

1.Der Antragsgegner wird im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für den Studiengang Ingenieurwissenschaften (Bachelor) an der Fachhochschule L.    (nun: TH L.    ) für den Bewilligungszeitraum 04/2016 bis 09/2016 vorläufig Förderleistungen in gesetzlicher Höhe als Darlehen zu bewilligen.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Antragstellerin zu 1/6 und der Antragsgegner zu 5/6.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen