Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 4005/15.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 23.06.2015 wird hinsichtlich Ziffer 1 aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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