Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Köln - 1 K 10030/16.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom31. Oktober 2016 wird hinsichtlich des Klägers zu 1. aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Kläger zu drei Vierteln, die Beklagte zu einem Viertel.


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