Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 10 L 1827/18

Tenor

1.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2.

Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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