Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 19 L 1493/19

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, der Antragstellerin vorläufig einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz ab dem 01.08.2019 in einer wohnortnahen, höchstens 5 km von ihrem Wohnort entfernt gelegenen, öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.


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