Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 19 K 15785/17

Tenor

Das beklagte Land wird Änderung seiner Bescheide vom 27.07.2017, 07.08.2017 und 04.12.2017 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 04.12.2017 verpflichtet, der Klägerin eine weitere Beihilfe in Höhe von 944,64 € zu bewilligen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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