Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 15 L 1284/19

Tenor

  • 1.               Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den unter dem 26. Januar 2017 gestellten Antrag der Antragstellerin auf Umwandlung ihres Beamtenverhältnisses auf Zeit in eine solches auf Lebenszeit unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2.               Der Streitwert wird auf 36.132,30 Euro festgesetzt.


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