Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 117/20

Tenor

  • 1. Soweit der Antragsteller den Antrag bezüglich des Gebührenbescheides der Antragsgegnerin vom 05. Dezember 2019 (Az.: 00-00/00000 ) zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 10.125,00 Euro festgesetzt.


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