Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 7 L 759/20

Tenor

   Das Verwaltungsgericht Köln erklärt sich für sachlich unzuständig.

Der Rechtsstreit wird an das sachlich zuständige Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster verwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.


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