Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 8 L 1467/20.A

Tenor

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seiner Prozessbevollmächtigten bewilligt.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers – 8 K 1679/20.A – gegen die im Bescheid der Antragsgegnerin vom 23. März 2020 verfügte Abschiebungsanordnung wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen