Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 215/21

Tenor

  • 1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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