Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 2 K 5410/19

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 06. September 2019 verpflichtet, der Klägerin auf den Antrag vom 28. März 2019 einen planungsrechtlichen Bauvorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit vier Wohneinheiten auf dem Grundstück Gemarkung X.          , Flur 00, Flurstück 00 zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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