Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 2 L 1676/21

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.


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