Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 20 L 112/22

Tenor

  • 1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.

            Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 500,00 € festgesetzt.


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