Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 2779/20

Tenor

  • 1. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 3. Dezember 2019 in Gestalt des Beschwerdebescheides vom 27. April 2020 verpflichtet, dem Kläger die Beiträge zu der berufsständischen Versorgungseinrichtung für die Zeit vom 19. August 2019 bis 13. September 2019 zu erstatten.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  • 2. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen