Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 23 K 4377/22

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 30. März 2022 in Gestalt des Beschwerdebescheides vom 26. September 2022 verpflichtet, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu über den Antrag des Klägers auf Beförderung zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte zu 3/4 und der Kläger zu 1/4.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages. Für die Beklagte ist das Urteil hinsichtlich der Kosten ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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