Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 11 L 868/23

Tenor

1. Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250 Euro festgesetzt.


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