Urteil vom Verwaltungsgericht Köln - 3 K 7025/22

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 29. November 2022 verpflichtet, dem Kläger Ausbildungsförderung für die Durchführung seiner Ausbildung an der Universität X. in der Fachrichtung Informatik (Master) in der Zeit von September 2021 bis August 2022 zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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